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Anwaltskosten bei der Scheidung

Die Gebühren, die ein Anwalt mindestens verlangen muss, sind gesetzlich festgelegt. Die Anwaltsgebühren sind im sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.

Die Grundlage für die Berechnung des Honorars ist genauso wie bei den Gerichtskosten der Gegenstandswert, der sich an den Einkommensverhältnissen bemisst.

Es kann aber auch eine individuelle Bezahlung vereinbart werden, zum Beispiel nach Zeitaufwand oder anhand einer Pauschale.

Wichtig! Sprechen Sie die Kosten gleich am Anfang an.

Gerichtskosten bei der Scheidung

Gerichtskosten sind die Gebühren, die man zahlen muss, damit das Gericht im Scheidungsverfahren tätig wird. Die Grundlage für die Berechnung der Gerichtskosten ist das Nettoeinkommen beider Ehegatten für die Zeit von 3 Monaten. Dabei wird aber mindestens von einem Gesamtnettoeinkommen in Höhe von 3.000 € ausgegangen. Dies nennt man den sog. Gegenstandswert.

Dies heißt aber nicht, dass Sie diese Summe bezahlen müssen. Vielmehr ist sie lediglich die Berechnungsgrundlage für die Gerichts- und Anwaltskosten.

Steht der Gegenstandswert fest, lässt sich die Gebühr aus den jeweiligen gesetzlichen Tabellen entnehmen. (mehr …)

Welche Pflichten hat Arbeitgeber, wenn er eine werdende Mutter beschäftigt?

Ab Mitteilung einer Mitarbeiterin über ihre Schwangerschaft haben Sie als Arbeitgeber Einiges zu beachten.

Im Wesentlichen sind die Pflichten des Arbeitgebers dem Mutterschutzgesetz zu entnehmen.

Unabhängig davon, ob der Beschäftigungsort potentielle Gefahren für eine Schwangere birgt, haben Sie die zuständige Aufsichtsbehörde von der Mitteilung über die Schwangerschaft sofort zu unterrichten. In Baden-Württemberg muss das örtlich zuständige Regierungspräsidium informiert werden. (mehr …)

Was kostet die Scheidung?

Diese Frage stellt man sich unweigerlich. Pauschal lässt sich jedoch kein Betrag ausmachen.

Eine Ehe wird nur durch die Entscheidung eines Gerichts geschieden. Zudem muss mindestens eine Partei von einem Rechtsanwalt vertreten werden. Somit fallen Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten an.

Im günstigsten Fall fallen für Selbstzahler insgesamt Kosten in Höhe von knapp 2.000 € an. Dabei betragen die Gerichtskosten etwa 450 €, die restliche Summe ist das anwaltliche Honorar. (mehr …)

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