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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Wie wir bereits geschrieben haben, ist eine Aufenthaltserlaubnis immer befristet. Das heißt, sie muss regelmäßig verlängert werden. Bitte achten Sie darauf, dass der Verlängerungsantrag vor dem Ablauf der Aufenthaltserlaubnis gestellt wird.

Für die Verlängerung gibt es bei den Ausländerbehörden entsprechende Formulare, die dort ausgefüllt und unterzeichnet werden können. (mehr …)

Wohnsitz, Ausländerbehörde, Ausländerakte

Wohnsitz, Ausländerbehörde, Ausländerakte

Wichtig zu wissen ist, dass die Zuständigkeit der Ausländerbehörde sich nach dem Wohnsitz des Ausländers richtet.

Das heißt, dass mit der Anmeldung des Ausländers in einer deutschen Stadt die jeweilige Ausländerbehörde dieser Stadt von der Anmeldung erfährt.

Für jeden Ausländer wird bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Akte geführt, in der alle Dokumente vom Beginn des Aufenthaltes an aufbewahrt werden. (mehr …)

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