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Top 2009 – Lohnsteuerkarte

Im Jahr 2010 endet die 90-jährige Geschichte der Lohnsteuerkarte in Papier-Form 🙂

Sie soll durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt werden, sog. ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale).

Bis das Pogramm endgültig eingeführt wird (2012), gilt die Lohnsteuerkarte 2010. Sie soll auch nicht vernichtet werden.

Detailierte Informationen gibt es hier: www.bundesfinanzministerium.de

Top 2009 – Kindergeld

Die neue gesetzliche Regelung brachte mit sich unter anderem die Erhöhung des Kindergeldes.

Bisher:
Für das 1. und 2. Kind betrug das Kindergeld 164 Euro;
für das 3. Kind 170 Euro;
ab dem 4. Kind 195 Euro.

Ab dem 1. Januar 2010:
Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld nun 184 Euro;
für das 3. Kind 190 Euro;
ab dem 4. Kind 215 Euro.

Top 2009 – Widerrufs- und Rückgaberecht

Ab dem 11. Juni 2010 gelten gesetzlich festgelegte Muster für Widerrufs- und Rückgabebelehrungen, die den wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder unbefristeten Widerrufs- bzw. Rückgaberechten ein Ende setzten sollen.

Die Änderung dient der Rechtssicherheit bei Verbraucher- und Versicherungsverträgen.

Bei Fernabsatzgeschäften über eine Internetauktionsplattform und in einem herkömmlichen Internetshop gelten weitgehend gleiche Widerrufsfristen und Widerrufsfolgen.

Das Gesetz mit entsprechenden Mustern im Anhang finden Sie hier: www.bmj.bund.de

Top 2009 – Kredite

Die neuen Regelungen in diesem Bereich sollen dem besseren Schutz der Verbraucher bei Abschluss der Darlehensverträge dienen.

Künftig soll ein Verbraucher schon vor Abschluss eines Darlehensvertrages über die wesentlichen Bestandteile des Kredits informiert werden.

Wer für den Abschluss von Darlehensverträgen wirbt, muss alle Kosten des Vertrags angeben (und zwar nicht nur einen z. B. besonders niedrigen Zinssatz).

Es sollen europaweit für unterschiedliche Kreditverträge jeweils einheitliche Muster zur Unterrichtung der Verbraucher gelten. Darin sind sämtliche Kosten des Darlehens erkennbar. Das gibt dem Verbraucher die Möglichkeit europaweit die Angebote zu vergleichen.

Die Kündigung von Darlehensverträgen wird neu geregelt.

Den Darlehensgeber darf bei unbefristeten Verträgen nur noch zulässig kündigen, wenn eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten vereinbart ist. Verbraucher können dagegen einen unbefristeten Vertrag jederzeit kündigen. Dabei darf die Kündigungsfrist für den Verbraucher einen Monat nicht überschreiten.

Bei befristeten Verträgen (die nicht durch ein Grundpfandrecht wie eine Grundschuld oder Hypothek gesichert sind) dürfen Verbraucher das Darlehen künftig jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen.

Verlangt der Darlehensgeber in einem solchen Fall eine Entschädigung (sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung) ist diese auf höchstens 1% des vorzeitig zurückgezahlten Betrages beschränkt.

Von den Neuregelungen werden nicht nur reine Darlehensverträge, sondern auch andere Finanzierungsgeschäfte erfasst.

Damit werden Verbraucher bei Teilzahlungsgeschäften und bei Finanzierungsleasingverträgen grundsätzlich ebenso geschützt wie bei Verbraucherdarlehensverträgen.

TOP 2009 – Erbrecht

Ab 1. Januar 2010 gelten die Änderungen im Erbrecht.

Bitte lassen Sie sich beraten, wenn erbrechtliche Themen für Sie relevant sind, die Neuerungen könnten wichtige Folgen für Sie haben.

Sehr wichtig ist z. B. die Änderung der Verjährungsfristen. In vielen Fällen wurde sie bei erbrechtlichen Ansprüchen von 30 auf 3 (!) Jahre verkürzt.

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