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Die neue gesetzliche Regelung brachte mit sich unter anderem die Erhöhung des Kindergeldes.

Bisher:
Für das 1. und 2. Kind betrug das Kindergeld 164 Euro;
für das 3. Kind 170 Euro;
ab dem 4. Kind 195 Euro.

Ab dem 1. Januar 2010:
Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld nun 184 Euro;
für das 3. Kind 190 Euro;
ab dem 4. Kind 215 Euro.

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