Die neue gesetzliche Regelung brachte mit sich unter anderem die Erhöhung des Kindergeldes.
Bisher:
Für das 1. und 2. Kind betrug das Kindergeld 164 Euro;
für das 3. Kind 170 Euro;
ab dem 4. Kind 195 Euro.
Ab dem 1. Januar 2010:
Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld nun 184 Euro;
für das 3. Kind 190 Euro;
ab dem 4. Kind 215 Euro.