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Aufenthaltserlaubnis für Selbständige – Grundsätze

Das deutsche Ausländerrecht bietet für die ausländischen Bürger eine Mehrzahl an Möglichkeiten, einen Aufenthaltstitel zu erhalten.

Eine davon ist die selbständige Tätigkeit in Deutschland.

Drei wichtige Voraussetzungen müssen nach dem Gesetz erfüllt werden (geändert zum 01. August 2012):

1. das Bestehen eines wirtschaftlichen Intersesses oder eines regionalen Bedürfnisses an der gewählten selbständigen Tätigkeit;

2. die Tätigkeit muss positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen;

3. die Finanzierung der Umsetzung muss durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert sein.
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Geschäftsführer einer GmbH – Weitere Haftungstatbestände

Der Geschäftsführer ist persönlich dafür verantwortlich, dass bei dem Verlust von 50 % des Stammkapitals der Gesellschaft die Geselschafterversammlung einberufen wird.

Außerdem darf der Geschäftsführer in öffentlichen Mitteilungen die Vermögenslage der GmbH nicht unwahr darstellen oder verschleiern.

Es besteht eine gesetzliche Pflicht des Geschäftsführers, jede Änderung in der Person der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung unverzüglich dem Handelsregister mitzuteilen, und zwar durch Übersendung einer neuen vollständigen von den Gesellschaftern unterschriebenen Gesellschafterliste.

Kommt der Geschäftsführer seiner Verpflichtung nicht nach, haftet er den Gläubigern der Gesellschaft für den daraus entstandenen Schaden.

Markendarwinismus – Audi

Die Geschichte der Marke Audi begann, nachdem August Horch aus seiner Firma „August Horch & Cie“ ausgeschieden war und am 16. Juli 1909 die „August Horch Automobilwerke GmbH“ in Zwickau gründete…

(drücken Sie auf das Bild um es zu vergrößern)

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Geschäftsführer einer GmbH – Haftung in der Insolvenz

Wenn die GmbH von der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bedroht ist, ist der Geschäftsführer verpflichtet, rechtzeitig einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.

Unterlässt er dieses, drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Sollte der Geschäftsführer nach Insolvenzreife des Unternehmens weiterhin Zahlungen vornehmen, so haftet er der Gesellschaft für diese Zahlungen persönlich.

Das gleiche gilt für Zahlungen an die Gesellschafter, wenn dadurch die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft eintritt.

Werden trotz Insolvenzreife weiterhin Geschäfte mit Dritten abgeschlossen, die nicht der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers entsprechen, so kommt eine persönliche Haftung in Betracht.

Darüber hinaus ist ein Verstoß gegen die Betrugs- und Insolvenzstraftatbestände möglich.

Geschäftsführer einer GmbH – Pflichten und Haftung im Sozialrecht

Der Geschäftsführer der GmbH ist dafür verantwortlich, dass die Pflichten der Gesellschaft gegenüber Sozialversicherungsträgern erfüllt werden.

Zum Einen müssen die bei der GmbH beschäftigten Arbeitnehmer bei dem Krankenversicherungsträger angemeldet werden.

Zum Anderen müssen die einbehaltenen Beiträge zur Krankenversicherung, zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung bei der Krankenkasse eingezahlt werden.

Der Gesellschafter-Geschäftsführer haftet für einbehaltene und nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge deliktisch.

Die beschäftigten Mitarbeiter, müssen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) angemeldet werden. Die Entgelte der Mitarbeiter sind der Berufsgenossenschaft nachzuweisen.

Der Geschäftsführer ist für die Abführung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft verantwortlich.

Der Geschäftsführer ist außerdem aus der Fürsorgepflicht der Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer heraus verpflichtet, umfangreiche Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen am Arbeitsplatz zu treffen.

Bei einem Verstoß gegen einzelne Unfallverhütungsvorschriften kommt eine Geldbuße in Betracht.

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