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Geschäftsführer einer GmbH – das Innenverhältnis

Um die Vielseitigkeit der Aufgaben, Pflichten und Haftungsrisiken des Geschäftsführers einer GmbH besser nachzuvollziehen, muss man zwischen dem sogenannte Innen- und Außenverhältnis unterscheiden:

das Innenverhältnis = Geschäftsführer / Gesellschaft
das Außenverhältnis = Geschäftsführer / Dritte

Im Innenverhältnis leitet der Geschäftsführer den Betrieb.

Damit nimmt er fremde Vermögensinteressen wahr (Vermögensinteressen der Gesellschaft).

Hierbei hat er die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Er hat für einen effizienten, reibungslosen und gewinnorientierten Betriebsablauf zu sorgen.

Grundsätzlich ist der Geschäftsführer befugt, jedes gewöhnliche Rechtsgeschäft einzugehen.

Diese Befugnis kann aber durch Satzung der Gesellschaft, Gesellschaftsversammlung und Beschlüsse des Aufsichtsrats bzw. Beirates beschränkt werden.

GmbH – was bedeutet „haftungsbeschränkt“

Eine GmbH haftet grundsätzlich nur mit dem Vermögen der Gesellschaft.

Eine persönliche Haftung der Gesellschafter ist im Grundsatz ausgeschlossen.

Bei einer Insolvenz der GmbH haften die Gesellschafter demnach über ihre Einlage hinaus nicht mit ihrem Privatvermögen.

Wenn die Gesellschafter allerdings ihre Einlage noch nicht erbracht haben, beschränkt sich ihre Haftung im Insolvenzfall auf den noch ausstehenden Betrag ihrer zu erbringenden Einlage.

Achtung!
Vor der Eintragung in das Handelsregister (Gründungsstadium) besteht die GmbH als solche nicht.

Wer vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft handelt, zum Beispiel Miet- oder Dienstverträge abschließt, haftet für die Erfüllung der Verträge grundsätzlich persönlich.

Wie kündige ich meinen Job richtig – Arbeitgeberpflichten

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat auch der Arbeitgeber gewisse Pflichten zu erfüllen.

Sie als Arbeitnehmer haben Anspruch auf:

  • Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
  • Herausgabe von Arbeitspapieren (Urlaubsbescheinigung / Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub, die Lohnsteuerkarte, das Sozialversicherungsnachweisheft usw.)

Wenn der Arbeitgeber seiner Verpflichtung auf Herausgabe von Arbeitspapieren nicht nachkommt, können Sie ihn gegebenenfalls unter Einschaltung des Gerichts dazu zwingen.

Kompletter Beitrag: „Wie kündige ich richtig beim Arbeitgeber“

Evian vs. Revian

„In vino veritas, in aqua sanitas“

Der Streit war vorprogrammiert:

Auf dem Markt erschien ein Weißwein unter dem Namen „Revian“.

Dieser Name ist der Bezeichnung der geschützten Mineralwassermarke „Evian“ ziemlich ähnlich.

Der Bundesgerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass

Wein und Mineralwasser ähnliche Waren sind, auch wenn sie im Allgemeinen aus verschiedenen Betrieben – Weinbau- und Mineralbrunnenbetrieben – stammen.

Den eigentlichen Streit hat das Gericht allerdings nicht entscheiden können und verwies die Sache an die Vorinstanz.

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