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Rechtsschutzversicherung bei Trennung und Scheidung

In den meisten Fällen übernehmen die Rechtsschutzversicherungen in familienrechtlichen Angelegenheiten die Rechtsanwaltskosten nur für eine Erstberatung.

Schlechte Nachrichten:
Das heißt, dass die Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren im Falle einer Scheidung nicht übernommen werden.

Gute Nachrichten:
Es gibt tatsächlich eine „Scheidungsversicherung“. Diese Versicherung deckt nicht nur die Kosten der Ehescheidung, sondern auch der Verfahren um Unterhalt und Sorgerecht ab.

Nach eigenen Angaben ist die ARAG AG, wenn nicht die einzige Versicherungsgesellschaft, so auf jeden Fall der Vorreiter unter den anderen Versicherungsgesellschaften, die den derartigen Versicherungsschutz anbietet.

Wermutstropfen:
Zu beachten ist, dass diese Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung und eine dreijährige(!) Wartezeit enthält.

Fazit:
Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten des Scheidungsverfahrens grundsätzlich nicht. Es sei denn, Sie haben eine spezielle Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

Kündigung des Arbeitsvertrages in Kleinunternehmen

Die Rechte eines Arbeitnehmers, der im großen Unternehmen beschäftigt ist, schützt das Kündigungsschutzgesetz.

Wie sieht jedoch die Lage aus, wenn Sie als Arbeitnehmer in einem kleinen Unternehmen beschäftigt sind und eine ordentliche Kündigung erhalten. Der Arbeitgeber begründet Ihre Kündigung mit der Weltwirtschaftskrise, die auch seinem Unternehmen schlechte Zeiten beschert.

In Kleinbetrieben kann der Arbeitgeber aufgrund der unternehmerischen Freiheit unter erleichterten Bedingungen kündigen. Allerdings ist er bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu einem Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme verpflichtet (Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 21.02.2001 und 25.04.2001, im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts).

Soziale Rücksichtnahme bedeutet Berücksichtigung von Lebensalter des Arbeitnehmers, seine Beschäftigungsdauer, Schwerbehinderung, Unterhaltsverpflichtungen etc. Wenn der Arbeitgeber es nicht berücksichtigt, verstößt die Kündigung gegen das Gesetz.

Der Arbeitgeber kann jedoch seine Gründe für die Kündigung vortragen. Diese können z.B. eingeschränkte Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers, häufige Ausfälle wegen Krankheit, Verstöße gegen vertragliche Pflichten oder auch schlechte wirtschaftliche Lage des Betriebes usw. sein.

Die Entscheidung, ob eine Kündigung wirksam ist oder nicht, ist davon abhängig, welches Interesse überwiegt. Darüber entscheidet im Streitfall ein Richter am Arbeitsgericht.

Fazit:
Auch in Kleinbetrieben besteht unter bestimmten Voraussetzungen Kündigungsschutz.

Wartezeit beim Wechsel der Rechtsschutzversicherung



Bei einem Wechsel zu einer anderen Rechtsschutzversicherung kann eine Anrechnung der Wartezeit stattfinden, die Sie bei der „alten“ Versicherung bereits zurück gelegt haben. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass das gleiche Risiko versichert war und die Wartezeit verstrichen ist.

Haken Sie diesbezüglich bei der neuen Versicherungsgesellschaft nach.

Einige Versicherungen verzichten bei dem Abschluss eines neuen Rechtsschutzversicherungsvertrages überhaupt auf die Wartezeit. Diese Regelung erstreckt sich jedoch nicht auf alle Rechtsgebiete. Zum Beispiel im Arbeits-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ist die Wartezeit immer der Gegenstand der Versicherungsvereinbarung. Denn auf diesen Rechtsgebieten kommt es sehr oft zu Streit.

Fazit:

Achten Sie bei einem Vergleich zwischen den Rechtsschutzversicherungen auf eine günstige Wartezeitregelung. Es können sich dadurch wesentliche Unterschiede für Ihren individuellen Rechtsschutz ergeben.

Scheidung und Finanzen

Vom glücklichen Eheleben ist nichts mehr übrig geblieben. Sie oder Ihr Ehepartner wollen und können nicht mehr. Der Entschluss zur Trennung steht fest.

Warten Sie nicht den Ausgang ab, sondern handeln Sie. Handeln bedeutet in diesem Fall, sich umfassend über die Rechte, Pflichten und Folgen der Trennung bzw. Scheidung zu informieren.

Auch hier gilt: Wissen ist Macht.

Falls Sie keine Kenntnisse über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihres Ehepartners haben, so ist jetzt höchste Zeit, über alles im Bilde zu sein. Das bedeutet auch gleichzeitig, Sie müssen in der Lage sein, die gegebenen Umstände schwarz auf weiß nachzuweisen. Jede von Ihnen aufgestellte Behauptung muss mit entsprechenden Gehaltsabrechnungen, Lebensversicherungspolicen, Kontoauszügen etc. belegt werden.

Die sich einst nahestehenden Ehepartner bleiben in solchen Situationen nicht immer fair. Je mehr Sie von einander wissen, desto mehr Chancen bestehen, den emotional schmerzlichen Schlussstrich schneller zu ziehen und dadurch, wenn schon nicht eine einvernehmliche, dann eben eine „zivilisierte“ Scheidung zu erzielen.

Den Antrag auf Ehescheidung kann für Sie ausschließlich ein Rechtsanwalt stellen, denn vor Familiengerichten besteht sogenannter „Anwaltszwang“.

Besteht zwischen den Ehegatten von Anfang an Einigkeit in Bezug auf Scheidung und Regelung der damit verbundenen Folgen, so braucht nur ein Ehegatte den Rechtsanwalt mit der Durchführung des Scheidungsverfahrens zu beauftragen.

Merken Sie sich aber, der Rechtsanwalt vertritt ausschließlich die Interessen des ihn beauftragten Ehepartners. Sollten Sie die Befürchtung haben, unzureichend informiert zu sein, so empfiehlt es sich, auf jeden Fall einen eigenen Rechtsanwalt einzuschalten.

Fazit:

Eine klare Vorstellung über Ihre finanzielle Situation und die Ihres Ehepartners (möglichst nachweisbar) erleichtert den Scheidungsprozess.

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