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Überlegen Sie es sich anders und nehmen Sie die Kündigung zurück, so müssen Sie Folgendes wissen:

Durch die bereits durch Sie ausgesprochene Kündigung wurde Ihr Arbeitsverhältnis beendet.

Die Rücknahme der Kündigung ist rechtlich als ein Angebot zu einem „neuen“ Arbeitsvertrag zu werten.

Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber dieses Angebot annimmt.

Kompletter Beitrag: „Wie kündige ich richtig beim Arbeitgeber“

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