Wichtig zu wissen ist, dass die Zuständigkeit der Ausländerbehörde sich nach dem Wohnsitz des Ausländers richtet.
Das heißt, dass mit der Anmeldung des Ausländers in einer deutschen Stadt die jeweilige Ausländerbehörde dieser Stadt von der Anmeldung erfährt.
Für jeden Ausländer wird bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Akte geführt, in der alle Dokumente vom Beginn des Aufenthaltes an aufbewahrt werden.
Wenn man innerhalb von BRD umzieht und sich in einer anderen Gemeinde anmeldet, wird die neu zuständige Ausländerbehörde die Akte beim „alten“ Wohnsitz anfordern und diese nun selbst führen.
Ein von Ihnen beauftragter Rechtsanwalt hat das Recht, bei Bedarf in die Akte Einsicht zu nehmen und zwar in den kompletten originalen Bestand. Dabei kann der gesamte Aktenbestand kopiert werden.