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Wie wir bereits geschrieben haben, ist eine Aufenthaltserlaubnis immer befristet. Das heißt, sie muss regelmäßig verlängert werden. Bitte achten Sie darauf, dass der Verlängerungsantrag vor dem Ablauf der Aufenthaltserlaubnis gestellt wird.

Für die Verlängerung gibt es bei den Ausländerbehörden entsprechende Formulare, die dort ausgefüllt und unterzeichnet werden können.

Der Antrag gilt als rechtzeitig eingereicht, auch wenn die für die Verlängerung benötigte Unterlagen bei der Antragstellung noch nicht vollständig vorliegen.

Während der Antrag bearbeitet wird, erhält der Ausländer ein Dokument namens Fiktionsbescheinigung. Dieses Dokument bestätigt solange den rechtmäßigen Aufenthalt des Ausländers in Deutschland.

Der Antrag auf Verlängerung kann auch durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Es muss aber eine entsprechende Vollmacht vorliegen.

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