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Das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht (vollumfänglich seit 28.12.2009 in Kraft).

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt (Honorarstreitigkeiten oder Anwaltshaftung) bis 15.000 Euro wird eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Diese soll bei der Bundesrechtsanwaltskammer angesiedelt werden.

Die Durchführung des Schlichtungsverfahrens kann sowohl der Rechtsanwalt als auch der Mandant beantragen. Die Teilnahme daran ist für beide Seiten freiwillig.

Die neue Schlichtungsstelle kommt zu den bestehenden lokalen Schlichtungseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern hinzu und eröffnet dem Mandanten die Möglichkeit, seine Forderung durch die von der Anwaltschaft unabhängige Institution überprüfen zu lassen, ohne sofort das Gericht anrufen zu müssen. Die Unabhängigkeit von der Anwaltschaft wird durch die gesetzlichen Anforderungen an die Person des Schlichters und durch die vorgeschriebene Beteiligung eines Beirats sichergestellt.

Als Vorbild dienen andere erfolgreiche „Ombudsstellen“ wie etwa bei Banken oder Versicherungen.

Weitere Neuregelung besteht z. B. darin, dass die Rechtsanwälte nun nicht zwei, sondern drei Fachanwaltschaften führen dürfen.

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