Mar
11
Mit dem Erwerb einer Wohnung werden Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft.
Es geht hier nicht nur um ein friedliches Zusammenleben mit der Nachbarschaft, sondern auch um die gesamtschuldnerische Haftung.
Die Bedeutung lässt sich am besten durch ein Beispiel erklären:
Das Dach musste dringend repariert werden. Der Dachdecker hat seine Arbeit getan und will selbstverständlich Geld dafür. Einer der Wohnungseigentümer ist nicht gewillt oder nicht in der Lage, seinen Anteil zu erbringen. Den Handwerker interessiert dies jedoch nicht.
Wenn einer nicht zahlt, dann kann der Handwerker sein Geld ausschließlich von Ihnen fordern.
Selbstverständlich können Sie die Erstattung der Summe, die Sie „zuviel“ zahlen von der Eigentumsgemeinschaft verlangen.
Allerdings um den säumigen Zahler zur Kasse zu bitten, sind in meisten Fällen anwaltliche Hilfe und/oder gerichtliche Maßnahmen erforderlich. Und das kostet zusätzlich!
Daher sind Sie für solche Situationen gut geschützt, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht.
Hier klären Sie am besten mit dem Versicherungsberater im Voraus ab, dass auch Streitigkeiten im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes vom Vertrag umfasst sind.
Denn in den Situationen, in denen Sie für andere mitbezahlen müssen, ist ein schnelles Handeln vonnöten, um Ihr Geld zurückzubekommen. Die Handlungen fallen dann leichter, wenn damit keine zusätzlichen Kosten verbunden sind.
Unser Team hilft Ihnen gern mit der schnellen und effektiven Beitreibung der Forderungen.
Mar
8
Die Wohnungseigentümer besitzen Miteigentumsanteile an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Sie handeln in dieser Hinsicht als eine Gemeinschaft.
An den Kosten, die für die Instandhaltung aufgewendet werden, müssen sich alle Wohnungseigentümer beteiligen.
Damit die notwendigen Reparaturen jederzeit gemacht werden können, wird in der Regel ein Fond gebildet, auf den regelmäßig ein bestimmter Betrag eingezahlt wird.
Diesen Fond nennt man Instandhaltungsrücklage.
Wenn Sie im Begriff sind, eine Eigentumswohnung zu erwerben, empfehlen wir Ihnen, sich über das Vorhandensein der Rücklagen und Ihre Beitragsleistung zu erkundigen. Lassen Sie sich die angesparte Rücklage auch belegen. Dies geschieht z. B. mittels Vorlage des Kontoauszuges.
Bei relativ neuen Gebäuden kann es vorkommen, dass die Instandhaltungsrückstellung noch nicht gebildet wurde.
Man soll jedoch damit rechnen, dass die Rücklage in der nahen Zukunft angespart werden muss und die entsprechenden Beitragsleistungen der Wohnungseigentümer zu erfolgen haben.
Wenn es um ein älteres Haus handelt und keine Rücklage angespart wurde, ist äußerste Vorsicht geboten. Denn es kann passieren, dass dringende Reparaturen an der Heizung, dem Dach usw. erforderlich werden.
Für die Bezahlung dieser Reparaturen werden sogenannte Sonderumlagen angeordnet.
Für die Wohnungseigentümer bedeutet dies, dass auf einmal ziemlich hohe Summen gezahlt werden müssen.
Mar
5
Die Bedeutung, ein Teil vom Ganzen zu sein, kommt in vielen Situationen zur Geltung.
So müssen z. B. bestimmte gewünschte Änderungen am Objekt, die außerhalb der Wohnung vorgenommen werden, zunächst von den anderen Miteigentümern genehmigt werden (SAT-Anlage, Markise usw.).
Es findet regelmäßig eine Eigentümerversammlung statt. Hier bestimmen die Eigentümer die Regeln der Hausordnung und des gemeinsamen Wirtschaftens. Unter dem Wirtschaften sind zum Beispiel Verteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten, anstehende Reparaturen am Haus, Instandsetzungsarbeiten, technische Veränderungen zur Energieeinsparung usw. gemeint.
Die Entscheidungen der Wohnungseigentümer werden protokolliert.
Wichtig!
Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollten Sie immer um die Durchsicht der letzten Protokolle der Eigentümerversammlung bitten und diese aufmerksam lesen. Hier können Sie sich über die zusätzlichen Kosten der Instandsetzung und/oder Instandhaltung informieren, die auf Sie als zukünftiger Eigentümer zukommen werden.
Mar
4
Top 2009 - Zahlungsverkehr
Kategorie Neues Wichtiges | Kommentar
Durch die Neuregelung sollen im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs bei Zahlungsdienstleistungen und Zahlungsverfahren (z. B. Überweisung, Kartenzahlung, Lastschrift) künftig europaweit weitestgehend einheitliche Rechte und Pflichten gelten.
Ein einheitlicher Euro-Zahlungsraum (single euro payments area - SEPA) erlaubt es europaweite Verfahren für Zahlungen in Euro zu entwickeln (sogenannte SEPA-Produkte).
Beispiel: Ein europäisches Lastschriftverfahren wird es ermöglichen, dass Strom- und Telefonkosten für eine Ferienwohnung auf Mallorca monatlich von einem deutschen Konto abgebucht werden können. Auch bei Bestellungen aus dem europäischen Ausland muss eine Bezahlung nicht mehr notwendigerweise per Kreditkarte erfolgen, sondern kann per Lastschrift oder Überweisung durchgeführt werden.
Die Fristen verkürzen sich: ab 1. Januar 2012 müssen alle Zahlungsaufträge in Euro innerhalb eines Geschäftstages ausgeführt werden. Bis dahin kann eine 3-tägige Ausführungsfrist vereinbart werden.
Feb
28
Top 2009 - Lohnsteuerkarte
Kategorie Wussten Sie dass | Kommentar
Im Jahr 2010 endet die 90-jährige Geschichte der Lohnsteuerkarte in Papier-Form
Sie soll durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt werden, sog. ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale).
Bis das Pogramm endgültig eingeführt wird (2012), gilt die Lohnsteuerkarte 2010. Sie soll auch nicht vernichtet werden.
Detailierte Informationen gibt es hier: www.bundesfinanzministerium.de
Feb
27
Top 2009 - Kindergeld
Kategorie Neues Wichtiges | Kommentar
Die neue gesetzliche Regelung brachte mit sich unter anderem die Erhöhung des Kindergeldes.
Bisher:
Für das 1. und 2. Kind betrug das Kindergeld 164 Euro;
für das 3. Kind 170 Euro;
ab dem 4. Kind 195 Euro.
Ab dem 1. Januar 2010:
Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld nun 184 Euro;
für das 3. Kind 190 Euro;
ab dem 4. Kind 215 Euro.
Feb
26
Ab dem 11. Juni 2010 gelten gesetzlich festgelegte Muster für Widerrufs- und Rückgabebelehrungen, die den wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder unbefristeten Widerrufs- bzw. Rückgaberechten ein Ende setzten sollen.
Die Änderung dient der Rechtssicherheit bei Verbraucher- und Versicherungsverträgen.
Bei Fernabsatzgeschäften über eine Internetauktionsplattform und in einem herkömmlichen Internetshop gelten weitgehend gleiche Widerrufsfristen und Widerrufsfolgen.
Das Gesetz mit entsprechenden Mustern im Anhang finden Sie hier: www.bmj.bund.de
Feb
25
Top 2009 - Kredite
Kategorie Kredite, Neues Wichtiges | Kommentar
Die neuen Regelungen in diesem Bereich sollen dem besseren Schutz der Verbraucher bei Abschluss der Darlehensverträge dienen.
Künftig soll ein Verbraucher schon vor Abschluss eines Darlehensvertrages über die wesentlichen Bestandteile des Kredits informiert werden.
Wer für den Abschluss von Darlehensverträgen wirbt, muss alle Kosten des Vertrags angeben (und zwar nicht nur einen z. B. besonders niedrigen Zinssatz).
Es sollen europaweit für unterschiedliche Kreditverträge jeweils einheitliche Muster zur Unterrichtung der Verbraucher gelten. Darin sind sämtliche Kosten des Darlehens erkennbar. Das gibt dem Verbraucher die Möglichkeit europaweit die Angebote zu vergleichen.
Die Kündigung von Darlehensverträgen wird neu geregelt.
Den Darlehensgeber darf bei unbefristeten Verträgen nur noch zulässig kündigen, wenn eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten vereinbart ist. Verbraucher können dagegen einen unbefristeten Vertrag jederzeit kündigen. Dabei darf die Kündigungsfrist für den Verbraucher einen Monat nicht überschreiten.
Bei befristeten Verträgen (die nicht durch ein Grundpfandrecht wie eine Grundschuld oder Hypothek gesichert sind) dürfen Verbraucher das Darlehen künftig jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen.
Verlangt der Darlehensgeber in einem solchen Fall eine Entschädigung (sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung) ist diese auf höchstens 1% des vorzeitig zurückgezahlten Betrages beschränkt.
Von den Neuregelungen werden nicht nur reine Darlehensverträge, sondern auch andere Finanzierungsgeschäfte erfasst.
Damit werden Verbraucher bei Teilzahlungsgeschäften und bei Finanzierungsleasingverträgen grundsätzlich ebenso geschützt wie bei Verbraucherdarlehensverträgen.
Feb
24
TOP 2009 - Erbrecht
Kategorie Erbrecht, Neues Wichtiges | Kommentar
Ab 1. Januar 2010 gelten die Änderungen im Erbrecht.
Bitte lassen Sie sich beraten, wenn erbrechtliche Themen für Sie relevant sind, die Neuerungen könnten wichtige Folgen für Sie haben.
Sehr wichtig ist z. B. die Änderung der Verjährungsfristen. In vielen Fällen wurde sie bei erbrechtlichen Ansprüchen von 30 auf 3 (!) Jahre verkürzt.
Feb
22
TOP 2009 - Strafrecht
Kategorie Neues Wichtiges, Strafrecht | Kommentar
Durch die sogenannte „Kronzeugen“-Regelung soll die Kooperationsbereitschaft der Straftäter honorieret werden.
Wenn der Straftäter hilft, eine schwere Straftat aufzuklären oder zu verhindern, haben ab jetzt die Richter die Möglichkeit, die Strafe zu mildern oder ganz von Strafe absehen.
Durch eine weitere Reform des Strafprozessrechts wurden die Rechte der Zeugen gestärkt.
Es wurde unter anderem die sogenannte Schutzaltersgrenz bei jugendlichen Opfern und Zeugen von Straftaten von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt. Deshalb kann z.B. bei einem 17-jährigen Zeugen der Angeklagte zum Schutz des Zeugen aus dem Gerichtssaal entfernt werden oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Für alle Zeugen gilt ab jetzt das gesetzliche Recht jederzeit einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand hinzuzuziehen.
Die Rechte von Zeugen bei der polizeilichen Vernehmung sind nun eindeutig im Gesetz festgeschrieben.
Zudem kann das Gericht besonders schutzbedürftigen Zeugen in mehr Fällen als bisher einen Anwalt beiordnen.
Auch im Bereich des Opferschutzes gibt es Änderungen: es wurde z.B. der Kreis derjenigen erweitert, die - unabhängig von ihren wirtschaftlichen Voraussetzungen - Anspruch auf Beiordnung eines kostenlosen Opferanwalts haben.
Künftig übernimmt der Staat die Kosten des Opferanwalts auch bei Straftaten wie etwa schwere Körperverletzung, Raub oder schweres Stalking. Die Voraussetzung ist aber, dass die Tatfolgen besonders schwer sind.