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Bei diesem Aufenthaltstitel ist zu beachten, dass die Antragstellung frühestens 3 Monate vor dem Antritt der Reise möglich ist.

Wer das Schengen-Visum beantragt, sollte darauf achten, dass sein Reisepass mindestens 3 Monate über die geplante Ausreise aus dem Schengen-Gebiet hinaus gültig ist.

Bei der Antragstellung werden nun alle Fingerabdrücke des Antragstellers abgenommen und neben dem Lichtbild im Visa-Informationssystem gespeichert.

Bei Kindern unter 12 Jahren besteht die Pflicht, Fingerabdrücke abzugeben, nicht.

Der Aufenthaltszweck bei dem Schengen-Visum kann variieren (Tourismus, Geschäfts- oder Besuchsreise, medizinische Behandlung), daher gilt es besonders darauf zu achten, welche Unterlagen für den jeweiligen Reisezweck bei der Antragstellung vorzulegen sind.

Äußerst wichtig ist es, die erlaubte Aufenthaltsdauer einzuhalten und rechtzeitig auszureisen.

Andernfalls drohen Sanktionen wie Einreisesperre.

auslaenderrechtliche.de

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