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Mit dem Erwerb einer Wohnung werden Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft.

Es geht hier nicht nur um ein friedliches Zusammenleben mit der Nachbarschaft, sondern auch um die gesamtschuldnerische Haftung.

Die Bedeutung lässt sich am besten durch ein Beispiel erklären:

Das Dach musste dringend repariert werden. Der Dachdecker hat seine Arbeit getan und will selbstverständlich Geld dafür. Einer der Wohnungseigentümer ist nicht gewillt oder nicht in der Lage, seinen Anteil zu erbringen. Den Handwerker interessiert dies jedoch nicht.

Wenn einer nicht zahlt, dann kann der Handwerker sein Geld ausschließlich von Ihnen fordern.

Selbstverständlich können Sie die Erstattung der Summe, die Sie „zuviel“ zahlen von der Eigentumsgemeinschaft verlangen.

Allerdings um den säumigen Zahler zur Kasse zu bitten, sind in meisten Fällen anwaltliche Hilfe und/oder gerichtliche Maßnahmen erforderlich. Und das kostet zusätzlich!

Daher sind Sie für solche Situationen gut geschützt, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht.

Hier klären Sie am besten mit dem Versicherungsberater im Voraus ab, dass auch Streitigkeiten im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes vom Vertrag umfasst sind.

Denn in den Situationen, in denen Sie für andere mitbezahlen müssen, ist ein schnelles Handeln vonnöten, um Ihr Geld zurückzubekommen. Die Handlungen fallen dann leichter, wenn damit keine zusätzlichen Kosten verbunden sind.

Unser Team hilft Ihnen gern mit der schnellen und effektiven Beitreibung der Forderungen.

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