Probezeit – Folgen beim Verstoß
Verstößt der Fahranfänger in der Probezeit gegen die Straßenverkehrsregeln und werden diese Taten in das Verkehrszentralregister eingetragen, gibt es ernste Konsequenzen.
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Ab einer bestimmten Schwere des Verstoßes wird dieser in das Verkehrszentralregister eingetragen. Die Eintragung erfolgt nach dem die Entscheidung (z.B. Bußgeldbescheid, Urteil oder Strafbefehl) rechtskräftig wird. (mehr …)