Verstößt der Fahranfänger in der Probezeit gegen die Straßenverkehrsregeln und werden diese Taten in das Verkehrszentralregister eingetragen, gibt es ernste Konsequenzen.
Ab einer bestimmten Schwere des Verstoßes wird dieser in das Verkehrszentralregister eingetragen. Die Eintragung erfolgt nach dem die Entscheidung (z.B. Bußgeldbescheid, Urteil oder Strafbefehl) rechtskräftig wird.
Nach der in das Verkehrszentralregister greift die Fahrerlaubnisbehörde ein und ordnet nach einem bestimmten Stufensystem folgende Maßnahmen an:
- Anordnung des Aufbauseminars
- Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre (also insgesamt 4 Jahre Probezeit)
- schriftliche Verwarnung und Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
- Anordnung der Beibringung eines Gutachtens zur Fahreignung
- Entziehung der Fahrerlaubnis.