Probezeit – Folgen beim Verstoß
Verstößt der Fahranfänger in der Probezeit gegen die Straßenverkehrsregeln und werden diese Taten in das Verkehrszentralregister eingetragen, gibt es ernste Konsequenzen.
Ab einer bestimmten Schwere des Verstoßes wird dieser in das Verkehrszentralregister eingetragen. Die Eintragung erfolgt nach dem die Entscheidung (z.B. Bußgeldbescheid, Urteil oder Strafbefehl) rechtskräftig wird. (mehr …)