by Hamm | Jul 4, 2016 | Familienrecht, Unkategorisiert, Was tun, wenn... ?
Jeder hat das Recht, seine Rechte und Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.
Wenn man also nur über ein geringes Einkommen verfügt und kein Vermögen besitzt, ist man oft nicht in der Lage die Kosten eines Scheidungsprozesses zu zahlen. In solchen Fällen können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Im Falle der Bewilligung übernimmt die Staatskasse die Gerichtskosten und die Anwaltskosten.
Für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe müssen die Voraussetzungen der Ehescheidung vorliegen, sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nachgewiesen werden.
Tipp: Lassen Sie sich beraten, ob Verfahrenskostenhilfe für Sie in Betracht kommt und welche Pflichten damit zusammenhängen.
by Hamm | Jun 27, 2016 | Familienrecht, Unkategorisiert, Was tun, wenn... ?
Die Gebühren, die ein Anwalt mindestens verlangen muss, sind gesetzlich festgelegt. Die Anwaltsgebühren sind im sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.
Die Grundlage für die Berechnung des Honorars ist genauso wie bei den Gerichtskosten der Gegenstandswert, der sich an den Einkommensverhältnissen bemisst.
Es kann aber auch eine individuelle Bezahlung vereinbart werden, zum Beispiel nach Zeitaufwand oder anhand einer Pauschale.
Wichtig! Sprechen Sie die Kosten gleich am Anfang an.
by Hamm | Jun 20, 2016 | Familienrecht, Unkategorisiert, Was tun, wenn... ?
Gerichtskosten sind die Gebühren, die man zahlen muss, damit das Gericht im Scheidungsverfahren tätig wird. Die Grundlage für die Berechnung der Gerichtskosten ist das Nettoeinkommen beider Ehegatten für die Zeit von 3 Monaten. Dabei wird aber mindestens von einem Gesamtnettoeinkommen in Höhe von 3.000 € ausgegangen. Dies nennt man den sog. Gegenstandswert.
Dies heißt aber nicht, dass Sie diese Summe bezahlen müssen. Vielmehr ist sie lediglich die Berechnungsgrundlage für die Gerichts- und Anwaltskosten.
Steht der Gegenstandswert fest, lässt sich die Gebühr aus den jeweiligen gesetzlichen Tabellen entnehmen. (mehr …)
by Hamm | Jun 13, 2016 | Familienrecht, Unkategorisiert, Was tun, wenn... ?
Diese Frage stellt man sich unweigerlich. Pauschal lässt sich jedoch kein Betrag ausmachen.
Eine Ehe wird nur durch die Entscheidung eines Gerichts geschieden. Zudem muss mindestens eine Partei von einem Rechtsanwalt vertreten werden. Somit fallen Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten an.
Im günstigsten Fall fallen für Selbstzahler insgesamt Kosten in Höhe von knapp 2.000 € an. Dabei betragen die Gerichtskosten etwa 450 €, die restliche Summe ist das anwaltliche Honorar. (mehr …)