by Hamm | Juli 3, 2016 | Arbeitsrecht, Unkategorisiert, Was tun, wenn... ?
Wenn Ihr Arzt eine Gefährdung für Sie oder Ihr ungeborenes Kind bei Fortdauer der Beschäftigung fürchtet, muss der Arbeitgeber während des gesamten Beschäftigungsverbots das Gehalt in voller Höhe weiter zahlen.
6 Wochen vor und 8 Wochen nach Ihrer Entbindung bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse das Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro täglich. Den Unterschied zwischen Ihrem bisherigen Nettogehalt und dem Mutterschaftsgeld zahlt Ihnen der Arbeitgeber als Mutterschaftsgeldzuschuss. (mehr …)
by Hamm | Juni 26, 2016 | Arbeitsrecht, Was tun, wenn... ?
Nein, eine solche Frist gibt es grundsätzlich nicht.
Das Gesetz gibt an die werdende Mutter lediglich eine Empfehlung: Sie soll dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihr eigener Zustand bekannt ist. (mehr …)
by Hamm | Juni 19, 2016 | Arbeitsrecht, Was tun, wenn... ?
Ab Mitteilung einer Mitarbeiterin über ihre Schwangerschaft haben Sie als Arbeitgeber Einiges zu beachten.
Im Wesentlichen sind die Pflichten des Arbeitgebers dem Mutterschutzgesetz zu entnehmen.
Unabhängig davon, ob der Beschäftigungsort potentielle Gefahren für eine Schwangere birgt, haben Sie die zuständige Aufsichtsbehörde von der Mitteilung über die Schwangerschaft sofort zu unterrichten. In Baden-Württemberg muss das örtlich zuständige Regierungspräsidium informiert werden. (mehr …)