by Hamm | Jun 26, 2016 | Arbeitsrecht, Was tun, wenn... ?
Nein, eine solche Frist gibt es grundsätzlich nicht.
Das Gesetz gibt an die werdende Mutter lediglich eine Empfehlung: Sie soll dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihr eigener Zustand bekannt ist. (mehr …)
by Hamm | Jun 19, 2016 | Arbeitsrecht, Was tun, wenn... ?
Ab Mitteilung einer Mitarbeiterin über ihre Schwangerschaft haben Sie als Arbeitgeber Einiges zu beachten.
Im Wesentlichen sind die Pflichten des Arbeitgebers dem Mutterschutzgesetz zu entnehmen.
Unabhängig davon, ob der Beschäftigungsort potentielle Gefahren für eine Schwangere birgt, haben Sie die zuständige Aufsichtsbehörde von der Mitteilung über die Schwangerschaft sofort zu unterrichten. In Baden-Württemberg muss das örtlich zuständige Regierungspräsidium informiert werden. (mehr …)
by Hamm | Jun 12, 2016 | Arbeitsrecht, Unkategorisiert
Die Beschäftigung von zehn oder weniger Mitarbeitern erlaubt dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer auch nach Ablauf einer sechsmonatigen Wartezeit ohne einen sozial gerechtfertigten Grund zu kündigen. Hierbei handelt es sich um eine so genannte Kleinbetriebsregelung des § 23 Absatz 1 Satz 3 Kündigungsschutzgesetz. (mehr …)
by Hamm | Aug 6, 2014 | Arbeitsrecht
In der Fachsprache ist Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.
Mit anderen Worten kann eine Kündigung nur dann eine Wirkung entfalten, wenn sie von dem Betroffenen (gleich ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber) in Empfang genommen wird ODER wenn der Willenserklärende die Kündigung so in den Empfangsbereich des Betroffenen gebracht hat, dass dieser die Kenntnis davon erlangen muss.
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by Hamm | Aug 6, 2014 | Arbeitsrecht
Phase 1:
Der Arbeitgeber übergibt dem Arbeitnehmer die Kündigung persönlich.
Ab dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitnehmer die Kündigung in den Händen hält, laufen wichtige Fristen.
Ist der Arbeitnehmer mit der Kündigung nicht einverstanden, so muss er innerhalb von 3 Wochen die Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
Unabhängig davon ist es zu empfehlen, sich so schnell wie möglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.
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