Arbeitserlaubnis für Angehörige der Balkanstaaten
Es hat mittlerweile ein große Runde gemacht: seit Anfang des Jahres 2016 gibt es im Migrationsrecht erhebliche Erleichterungen für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro und Serbien. Diese Personen können nun jede Arbeit als Arbeitnehmer in Deutschland aufnehmen, und zwar unabhängig von der Qualifikation. Das heißt, sie erhalten einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Beschäftigung. (Link https://ra-kanzlei-hamm.de/arbeitserlaubnis-fuer-auslaender/) Dieser erlaubt auch den Familiennachzug.
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