
Schengen-Visum
Bei diesem Aufenthaltstitel ist zu beachten, dass die Antragstellung frühestens 3 Monate vor dem Antritt der Reise möglich ist.
Wer das Schengen-Visum beantragt, sollte darauf achten, dass sein Reisepass mindestens 3 Monate über die geplante Ausreise aus dem Schengen-Gebiet hinaus gültig ist.
Bei der Antragstellung werden nun alle Fingerabdrücke des Antragstellers abgenommen und neben dem Lichtbild im Visa-Informationssystem gespeichert.
Bei Kindern unter 12 Jahren besteht die Pflicht, Fingerabdrücke abzugeben, nicht.