by Hamm | Jun 12, 2016 | Arbeitsrecht, Unkategorisiert
Die Beschäftigung von zehn oder weniger Mitarbeitern erlaubt dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer auch nach Ablauf einer sechsmonatigen Wartezeit ohne einen sozial gerechtfertigten Grund zu kündigen. Hierbei handelt es sich um eine so genannte Kleinbetriebsregelung des § 23 Absatz 1 Satz 3 Kündigungsschutzgesetz. (mehr …)
by Hamm | Jan 4, 2013 | Arbeitsrecht
Die Antwort lautet: fast nie.
In den meisten Fällen zahlt der Arbeitgeber eine Abfindung, ohne dass er dazu gesetzlich verpflichtet ist.
Sind beide Parteien mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einverstanden und schließen einen Aufhebungsvertrag, so geht der Arbeitnehmer in der Regel leer aus. (mehr …)
by Hamm | Dez 28, 2008 | Arbeitsrecht
Stellen Sie sich folgende Situation vor:
Sie sind Arbeitnehmer. Sie waren mehrere Jahre bei einer Firma beschäftigt. Unerwartet erhalten Sie ein Kündigungsschreiben von Ihrem Arbeitgeber, mit dem Inhalt, dass Ihr Arbeitsverhältnis nunmehr beendet wird.
Leider kommt es in der Praxis häufig vor, dass der gekündigte Arbeitnehmer zunächst nichts unternimmt. Diese Reaktion ist falsch.
Lassen Sie sich sofort nach Zugang des Kündigungsschreibens rechtlich beraten.
Denn hier laufen ggf. Fristen (z. B. 3-Wochen-Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage). Verstreichen diese Fristen, ohne dass der Arbeitnehmer rechtliche Schritte unternimmt, kann man gegen die Kündigung nichts mehr unternehmen.
Die Forderungen, die dem Arbeitnehmer im Falle der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes zustehen, können nicht mehr geltend gemacht werden. Darunter fällt bspw. auch der Anspruch auf Abfindung.
Fazit:
Bei Kündigung ist die unverzügliche Einholung eines rechtlichen Rates immer zu empfehlen.