Die Antwort lautet: fast nie.
In den meisten Fällen zahlt der Arbeitgeber eine Abfindung, ohne dass er dazu gesetzlich verpflichtet ist.
Sind beide Parteien mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einverstanden und schließen einen Aufhebungsvertrag, so geht der Arbeitnehmer in der Regel leer aus.
Da aber der Aufhebungsvertrag stets freiwillig unterzeichnet wird, kann der Arbeitnehmer seine Unterschrift und somit die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter die Bedingung stellen, dass sich der Arbeitgeber verpflichtet, eine Summe X an den Arbeitnehmer zu zahlen.
Ist der Arbeitnehmer mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht einverstanden und kassiert eine Kündigung, so führt diese keineswegs dazu, dass eine Abfindung gezahlt wird.
Wehrt sich der Arbeitnehmer gegen die ausgesprochene Kündigung und erhebt rechtzeitig Klage beim Arbeitsgericht, ist der Arbeitgeber oft bereit, den Rechtsstreit durch Zahlung einer Abfindung im beidseitigen Einvernehmen zu beenden und allen Beteiligten das langwierige Gerichtsverfahren mit einem ungewissen Ausgang zu ersparen.
Arbeitsrechtliche Fragen: Wann muss der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?