Wir werden oft gefragt, ob ein Drittstaatsangehöriger (also nicht EU-Bürger) in Deutschland Immobilien erwerben kann.
Die Antwort lautet: ja.
Die Tatsache, welche Staatsangehörigkeit der Erwerber einer Immobilie in Deutschland besitzt, spielt bei dem Kauf keine Rolle.
Es müssen die formellen Voraussetzungen, wie beispielsweise notarielle Beurkundung des Kaufvertrages, etc. erfüllt werden, diese stellen aber keine Besonderheiten dar, die an die Staatsangehörigkeit des jeweiligen Käufers anknüpfen.