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Das Landgericht Leipzig hat in seinem Urteil entschieden, dass veraltete Daten (z.B. nicht mehr aktuelle Adresse, abberufener Geschäftsführer) im Impressum einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellen. Der Beklagte wurde zur Unterlassung verurteilt.

LG Leipzig, Urteil vom 15.12.2009 (01 HK O 3939/09)

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