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Der Inhaber eines ausländischen Führerscheins, ausgestellt in einem Drittland, muss wie ein deutscher Fahranfänger die Probezeit bestehen, wenn er nach Deutschland umsiedelt und sein Führerschein nicht älter als zwei Jahre ist.

Anders als bei EU-Führerscheinen beginnt die Probezeit nicht mit der Einreise nach Deutschland, sondern erst mit der Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis in die deutsche Fahrerlaubnis.

Die Umschreibung muss innerhalb von 6 Monaten geschehen. Solange darf mit der ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland gefahren werden.

Bei der Berechnung der Probezeit werden folgende Zeiten angerechnet:

  • die Zeit ab Erteilung der Fahrerlaubnis im Ausland bis zur Begründung des Wohnsitzes in Deutschland
  • ab Begründung des Wohnsitzes in Deutschland maximal 6 Monate.

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