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Bis zum 01.08.2012 mussten diejenigen Ausländer, die in Deutschland eine Ausbildung absolviert haben, in ihr Heimatland zurück kehren.

Nunmehr kann die Aufenthaltserlaubnis nach erfolgreichem Abschluss der qualifizierten Berufsausbildung bis zu einem Jahr zur Suche verlängert werden. Dabei muss der Arbeitsplatz dem Abschluss angemessenen sein. Während der Suche ist die Erwerbstätigkeit gestattet.

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