Es hat mittlerweile ein große Runde gemacht: seit Anfang des Jahres 2016 gibt es im Migrationsrecht erhebliche Erleichterungen für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro und Serbien. Diese Personen können nun jede Arbeit als Arbeitnehmer in Deutschland aufnehmen, und zwar unabhängig von der Qualifikation. Das heißt, sie erhalten einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Beschäftigung. (Link https://ra-kanzlei-hamm.de/arbeitserlaubnis-fuer-auslaender/) Dieser erlaubt auch den Familiennachzug.
Es wird allerdings immer noch geprüft, ob es bevorrechtigte Arbeitnehmer auf dem deutschen Arbeitsmarkt gibt und ob die Tätigkeit angemessen gezahlt wird. Diese Prüfung übernimmt die Agentur für Arbeit.
Das Verfahren läuft immer noch so ab, dass der Antrag bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Generalkonsulat im Heimatland gestellt wird, und zwar zunächst auf die Erteilung des Nationalvisums.
Es ist dringend zu empfehlen, dass der potentielle Arbeitgeber bereits vorher die so genannte Zustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit für die besagte Beschäftigung einholt. Das beschleunigt das Verfahren sehr.
Ein praktischer Hinweis zum Schluss: vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin bei der Botschaft, aktuell beträgt die Wartezeit bereits mehrere Monate.