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TOP 2009 – Steuern

Auf Grund der neuen Regelung (Bürgerentlastungsgesetz) können ab dem Jahr 2010 die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung steuerlich besser abgesetzt werden.

Gesetzlich Versicherte können alle Krankenkassenbeiträge steuerlich geltend machen, während Privat Versicherte nur einen Teil anrechnen können. Beispiel: Ausgaben für eine Chefarztbehandlung oder ein Ein-Bett-Zimmer gehören nicht zu den abzugsfähigen Ausgaben und können danach bei privat Versicherten nicht steuerlich abgesetzt werden.

Sonstige Aufwendungen zur Vorsorge wie Beiträge zu einer Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung sind nach der neuen Regelung nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn die Höchstbeträge durch die Kranken- und Pflegekassenbeiträge noch nicht erreicht sind.

Die Höchstgrenzen betragen 1.900 Euro (für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte) und 2.800 Euro (für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung allein tragen). Für Verheiratete gilt bei Zusammenveranlagung der doppelte Betrag.

TOP 2009 – Zwangsvollstreckungsrecht

Das Gesetz zur Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (erst ab 01.01.2013 in Kraft).

Dank der Neuregelung können die Gerichtsvollzieher erstmals von dritter Seite (z. B. bei den Trägern der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt) Informationen über ein Arbeitsverhältnis, Konten, Depots oder Kraftfahrzeug des Schuldners einholen.

Die Aufstellung der Vermögensgegenstände des Schuldners (Vermögensverzeichnis) sowie das Schuldnerverzeichnis soll zukünftig in jedem Bundesland von einem zentralen Vollstreckungsgericht landesweit verwaltet werden. Künftig besteht damit in jedem Bundesland eine zentrale Auskunftsstelle.

Das Gesetz über die Internet-Versteigerung in der Zwangsvollstreckung (gilt ab dem 05.08.09).

Nach der Neuregelung ist es nunmehr möglich, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändeten Gegenstände auch im Internet zu versteigern.

Dabei soll die Internetauktion als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort ermöglicht werden.

TOP 2009 – Zwangsvollstreckungsrecht – P-Konto

Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes (in Kraft seit 11.07.2009, 01.07.2010 und 01.01.2012).

Durch die Neuregelung wird ein sog. Pfändungsschutzkonto eingeführt. Voraussichtlich wird das P-Konto Mitte 2010 zur Verfügung stehen.

Ab 1. Januar 2012 wird der Kontopfändungsschutz ausschließlich durch das P-Konto gewährleistet.

Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages, unabhängig davon aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt.

Künftig genießen damit auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben.

Der automatische Pfändungsschutz kann nur für ein Girokonto gewährt werden.

Jede natürliche Person darf nur ein P-Konto führen.

Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird.

Das Gesetz sieht vor, dass ein Anspruch auf Umwandlung eines bereits bestehenden Girokontos in ein P-Konto innerhalb von 4 (vier) Geschäftstagen besteht.

Juristische Top 10 aus 2008

Die wichtigen Entscheidungen und Änderungen aus dem Jahre 2008.
(Besser später als nie 🙂 )

  • Reform des Unterhaltsrechts: Kinder haben nun Vorrang.
  • EU-Führerschein, Führerscheintourismus: Deutsche können nicht mit Führerscheinen aus anderen EU-Staaten Auto fahren, wenn sie am Tag der Ausstellung der Fahrerlaubnis ihren Wohnsitz in Deutschland hatten.
  • Rechtsdienstleistungsgesetz: Auch Nichtanwälte dürfen nun juristische Leistungen erbringen.
  • Steuer-Identifikationsnummer: Die neue Steuer-ID ersetzt die bisherige Steuernummer.
  • Mini GmbH – UG: Das Stammkapital bei der neuen Form einer GmbH kann von 1,- € bis zu 24.999,- € betragen.
  • Erhöhung des Kinder- und Wohngeldes wurde beschlossen.
  • Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Kürzung der Pendlerpauschale für unwirksam. Die alte Pendlerpauschale gilt rückwirkend ab 2007 wieder.
  • Schweiz tritt dem Schengener Abkommen bei. Die Warenkontrolle an der Grenze bleibt.
  • Bußgelder bei Verkehrsverstößen werden erhöht.
  • Glücksspielstaatsvertrag: Die privaten Glücksspielanbieter dürfen ab jetzt keine öffentlichen Glücksspiele mehr im Internet veranstalten und vermitteln.

Mehr Informationen zu jedem einzelnen Punkt in Kürze.

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