by Hamm | Mrz 11, 2009 | Gesellschaftsrecht, UG (haftungsbeschränkt)
Man kann die Grundidee einer UG (haftungsbeschränkt) vereinfacht so darstellen:
- Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist keine neue Rechtsform. Sie ist eine besondere Form der bekannten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
- Die Gesellschafter bestimmen individuell über die Höhe ihrer Stammeinlagen. Dabei muss jeder Geschäftsanteil mind. 1€ betragen.
P.S.
Ok, das waren 2 Sätze 🙂
by Hamm | Feb 12, 2009 | Gesellschaftsrecht, UG (haftungsbeschränkt), Unkategorisiert
Das GmbH-Recht wurde 2008 reformiert.
Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung vom Missbräuchen, MoMiG, trat zum 01.11.2008 in Kraft.
Durch die Reform soll u.a. die Unternehmensgründung in Deutschland einfacher und schneller werden.
Bis jetzt brauchte man viel Zeit und Geld, um eine GmbH zu gründen.
Ab November 2008 gibt es neben der üblichen GmbH (Stammkapital 25.000,- €) – die bestehen bleibt – eine weitere besondere Form von GmbH: „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ bzw. „UG (haftungsbeschränkt)“.
Diese Form von GmbH ist vor allem für die interessant, die wenig Stammkapital für ihr neues Unternehmen haben und benötigen (z. B. Dienstleistungsunternehmen).
Das Stammkapital einer UG (haftungsbeschränkt) ist flexibel wählbar, d.h. es kann von 1,- € bis zu 24.999,- € betragen.
Durch die Reform ist nun u.a. möglich, den Verwaltungssitz und den Betrieb einer GmbH im Ausland zu wählen.
Fazit:
Der deutsche Gesetzgeber schaffte damit eine echte Konkurrenz zu der bekannten Rechtsform einer Ltd.