Rechtsdienstleistungsgesetz, Juli 2008
Am 01.07.2008 ist das neue Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft getreten.
Auch Nichtanwälte dürfen nun juristische Leistungen erbringen, allerdings nur dann, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören.
Beispiele hierfür könnten sein:
Sanierungs- oder Insolvenzberatung durch Diplom-Betriebswirte, Diplom-Kaufleute oder Diplom-Wirtschaftsjuristen; Beratung über Fragen des Baurechts oder der Sachmängelhaftung durch Architekten; Beratung über Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermögens- oder Unternehmensnachfolge durch Banken; Mitwirkung bei der Vorbereitung eines Erbscheinsantrags durch Erbenermittler.
Es bleibt allerdings auch in Zukunft bei dem Grundsatz, dass die Vertretung vor Gericht sowie die außergerichtliche Beratung in den Händen der Anwälte bleibt.