07 11 / 25 29 85 85 | 09 - 13 Uhr info@ra-kanzlei-hamm.de

Rechtsdienstleistungsgesetz, Juli 2008

Am 01.07.2008 ist das neue Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft getreten.

Auch Nichtanwälte dürfen nun juristische Leistungen erbringen, allerdings nur dann, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören.

Beispiele hierfür könnten sein:

Sanierungs- oder Insolvenzberatung durch Diplom-Betriebswirte, Diplom-Kaufleute oder Diplom-Wirtschaftsjuristen; Beratung über Fragen des Baurechts oder der Sachmängelhaftung durch Architekten; Beratung über Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermögens- oder Unternehmensnachfolge durch Banken; Mitwirkung bei der Vorbereitung eines Erbscheinsantrags durch Erbenermittler.

Es bleibt allerdings auch in Zukunft bei dem Grundsatz, dass die Vertretung vor Gericht sowie die außergerichtliche Beratung in den Händen der Anwälte bleibt.

Bitte erlauben Sie die Verwendung von Cookies im Rahmen unserer Datenschutzerklärung, um alle Funktionen der Webseite nutzen zu können. Für mehr Informationen besuchen Sie bitte folgenden Link, wo Sie auch die Möglichkeit erhalten Ihre Zustimmung zu widerrufen. Datenschutzerklärung

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um Ihnen das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung Ihrer Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen