Wie bereits geschrieben, benötigt ein Ausländer ein Nationalvisum, wenn er sich längerfristig in Deutschland aufhalten will.
Beispielsweise will der Ausländer zu seinem Ehegatten, der in BRD lebt, nachziehen oder er will in Deutschland studieren oder arbeiten etc.
Ganz wichtig zu beachten ist, dass die Erteilung dieses Visums ein bestimmtes Verfahren voraussetzt. Über den Antrag entscheidet die deutsche Auslandsvertretung in dem Heimatland des Ausländers (deutsche Botschaft oder deutsches Generalkonsulat). Welche Botschaft oder Generalkonsulat genau zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnort des Ausländers.
Der Antrag auf Erteilung des Nationalvisums (er nennt sich Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis) muss also persönlich bei der zuständigen Botschaft bzw. bei dem zuständigen Generalkonsulat eingereicht werden.
Die zusätzlich erforderlichen Dokumente und Nachweise müssen – abhängig von dem Zweck des Aufenthaltes – ebenfalls mit dem Antrag eingereicht werden.
Nach Prüfung des Antrages und der eingereichten Dokumente übersendet die deutsche Auslandsvertretung ein Exemplar des Antrages nach Deutschland und zwar an die zuständige Ausländerbehörde.
Es erfolgt eine weitere Prüfung in Deutschland.
Nach positivem Ablauf erhält der Ausländer eine Mitteilung von der Botschaft bzw. von dem Generalkonsulat und erhält dort das Nationalvisum, das 3 Monate gültig ist.