07 11 / 25 29 85 85 | 09 - 13 Uhr info@ra-kanzlei-hamm.de

Die positiven Änderungen des Aufenthaltsgesetzes zum 01. August 2012 betreffen auch die ausländischen Studenten.

Während des Studiums dürfen die Studenten nun 120 Tage bzw. 240 halbe Tage im Jahr arbeiten (abhängige Beschäftigung!). Bis zur Änderung des Gesetzes waren es nur 90 bzw. 180 halbe Tage.

Nach Abschluss des Studiums haben die Absolventen nach der neuen Gesetzeslage 18 Monate (anstatt zuvor 12 Monate) Zeit, den Job suchen.

Bitte erlauben Sie die Verwendung von Cookies im Rahmen unserer Datenschutzerklärung, um alle Funktionen der Webseite nutzen zu können. Für mehr Informationen besuchen Sie bitte folgenden Link, wo Sie auch die Möglichkeit erhalten Ihre Zustimmung zu widerrufen. Datenschutzerklärung

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um Ihnen das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung Ihrer Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen