Wenn Sie eine Webseite betreiben, achten Sie bitte darauf, dass die Daten im Impressum stets richtig und aktuell sind. Ansonsten könnten Sie abgemahnt werden.
Das Landgericht Leipzig hat in seinem Urteil entschieden, dass veraltete Daten (z.B. nicht mehr aktuelle Adresse, abberufener Geschäftsführer) im Impressum einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellen. Der Beklagte wurde zur Unterlassung verurteilt.
LG Leipzig, Urteil vom 15.12.2009 (01 HK O 3939/09)