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Was bedeutet Zeitarbeit bzw. Leiharbeit?

Die Leiharbeit ist in der juristischen Fachsprache unter dem Begriff der Arbeitnehmerüberlassung bekannt.

Bei einer Arbeitnehmerüberlassung werden zwei Verträge zwischen drei Akteuren geschlossen. Beteiligt an der Leiharbeit sind: der Leiharbeitnehmer (= Person, die die Arbeitsleistung bringt), der Verleiher (= der Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers) und der Entleiher (= Kunde des Verleihers). (mehr …)

Wartezeit im Arbeitsrecht

Ist das Arbeitsverhältnis frisch, so ist der Ablauf bestimmter Fristen die Voraussetzung für Eintritt wichtiger Rechte des Arbeitnehmers.

Diese Fristen bezeichnet man als Wartezeit.

Das bedeutet konkret: der Arbeitnehmer hat eine im Gesetz genau definierte Zeit abzuwarten, um gegenüber dem Arbeitgeber bestimmte Rechte geltend machen zu dürfen. (mehr …)

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