by Hamm | Mrz 19, 2012 | Arbeitsrecht
Probezeit wird oft mit Wartezeit verwechselt.
Bei der Probezeit handelt es sich um eine vertraglich vereinbarte Frist am Anfang eines Arbeitsverhältnisses – Innerhalb dieser Frist gelten verkürzte Kündigungsfristen. (mehr …)
by Hamm | Mrz 19, 2012 | Arbeitsrecht
Die Leiharbeit ist in der juristischen Fachsprache unter dem Begriff der Arbeitnehmerüberlassung bekannt.
Bei einer Arbeitnehmerüberlassung werden zwei Verträge zwischen drei Akteuren geschlossen. Beteiligt an der Leiharbeit sind: der Leiharbeitnehmer (= Person, die die Arbeitsleistung bringt), der Verleiher (= der Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers) und der Entleiher (= Kunde des Verleihers). (mehr …)
by Hamm | Mrz 19, 2012 | Arbeitsrecht
Ist das Arbeitsverhältnis frisch, so ist der Ablauf bestimmter Fristen die Voraussetzung für Eintritt wichtiger Rechte des Arbeitnehmers.
Diese Fristen bezeichnet man als Wartezeit.
Das bedeutet konkret: der Arbeitnehmer hat eine im Gesetz genau definierte Zeit abzuwarten, um gegenüber dem Arbeitgeber bestimmte Rechte geltend machen zu dürfen. (mehr …)