Will der Arbeitnehmer neben seiner Hauptarbeitsstelle noch etwas dazu verdienen stellen sich mehrere Fragen.
Aus diesem Anlass: eine kleine Checkliste für den Arbeitnehmer.
Ist eine Nebentätigkeit bei einem Vollzeitjob überhaupt erlaubt?
Grundsätzlich darf der Arbeitnehmer in seiner Freizeit tun und lassen, was er will. Auch andere Jobs sind erlaubt, solange diese keine negativen Einflüsse auf die Hauptarbeitsstelle haben.
Nicht erlaubt sind Tätigkeiten, die dem (Haupt)Arbeitgeber Konkurrenz machen.
Ebenfalls nicht erlaubt ist, wenn der Arbeitnehmer durch Aufnahme eines weiteren Jobs überhaupt keine Freizeit mehr hat. Insbesondere soll das Arbeitszeitgesetz ernst genommen werden!
Wen sollte man informieren?
Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge sehen vor, dass eine Nebenbeschäftigung vor deren Aufnahme dem Arbeitgeber schriftlich angezeigt werden soll. Darauf sollte der Arbeitnehmer achten.
Was wen man keinem sagt?
Ist die Tätigkeit erlaubt und besteht keine Anzeigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber, so ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über den zweiten Job zu informieren.
Ist die Tätigkeit dagegen nicht erlaubt, so können in Einzelfällen eine Abmahnung, eine Kündigung oder sogar eine fristlose Kündigung drohen.
Quelle: arbeitsrechtliche.de