Mit der Veröffentlichung der Winterreifenpflicht am Freitag, den 03.12.2010 ist die neue Regelung in Kraft getreten:
Die Fahrzeuge dürfen ab sofort «bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte» nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen (Symbol M+S) fahren.
Wer also bei glatten und/oder verschneiten Straßen mit falscher Bereifung fährt, handelt ordnungswidrig.
Das Bußgeld beträgt mindestens 40,00 €, bei Behinderung und/oder Gefährdung des Straßenverkehrs verdoppelt sich das Bußgeld auf 80,00 € und es wird 1 Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen.
Sie müssen aber keine Konsequenzen fürchten, wenn Ihr Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich geparkt ist.
Die Rechtslage, die wir in unserem früheren Beitrag beschrieben haben (Bußgeld bei Sommerreifen im Winter?) gehört damit der Vergangenheit an.