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1. Das Stammkapital einer UG (haftungsbeschränkt) ist flexibel wählbar: von 1 Euro bis zu 24.999 Euro.

2. Es ist in Bar vor der Anmeldung zum Handelsregister in voller Höhe aufzubringen.

3. Die Sachenlagen sind ausgeschlossen.

4. Diese Gesellschaft darf ihre Gewinne aber nicht voll ausschütten. Sie soll auf diese Weise das Mindeststammkapital der normalen GmbH (25.000 Euro) nach und nach ansparen.

5. 25 Prozent des Gewinns müssen so lange in eine gesetzliche Rücklage fließen, bis das Mindeststammkapital von 25.000 Euro aufgebracht ist.

6. Eine zeitliche Frist gibt es dafür nicht.

7. Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital auf mindestens 25.000 Euro, fallen die Beschränkungen weg. Der Gesellschaft steht es frei, sich in eine „normale“ GmbH umzufirmieren oder aber die Bezeichnung als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) beizubehalten.

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