Wenn Ihr Arzt eine Gefährdung für Sie oder Ihr ungeborenes Kind bei Fortdauer der Beschäftigung fürchtet, muss der Arbeitgeber während des gesamten Beschäftigungsverbots das Gehalt in voller Höhe weiter zahlen.
6 Wochen vor und 8 Wochen nach Ihrer Entbindung bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse das Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro täglich. Den Unterschied zwischen Ihrem bisherigen Nettogehalt und dem Mutterschaftsgeld zahlt Ihnen der Arbeitgeber als Mutterschaftsgeldzuschuss.
Nach dem Mutterschutz gibt es auf Antrag das Elterngeld vom Staat. Die Höhe des Geldes hängt von Ihrem durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monaten ab und kann mit Hilfe eines Online-Elterngeld-Rechners ermittelt werden.
Hinzu kommt das Kindergeld, welches ab Geburt der Kindes von der zuständigen Familienkasse auf Antrag gezahlt wird.
Nicht durchgesetzt hat sich das so genannte Betreuungsgeld, auch bekannt unter dem kontrovers diskutierten Begriff Herdprämie. Im Sommer 2015 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Regelung aufgrund einer fehlenden Gesetzgebungskompetenz gegen das Grundgesetz verstoße.