Diese Frage stellt man sich unweigerlich. Pauschal lässt sich jedoch kein Betrag ausmachen.
Eine Ehe wird nur durch die Entscheidung eines Gerichts geschieden. Zudem muss mindestens eine Partei von einem Rechtsanwalt vertreten werden. Somit fallen Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten an.
Im günstigsten Fall fallen für Selbstzahler insgesamt Kosten in Höhe von knapp 2.000 € an. Dabei betragen die Gerichtskosten etwa 450 €, die restliche Summe ist das anwaltliche Honorar.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, werden in den meisten Fällen nur die Kosten der Erstberatung übernommen.
Tipp: Für den Fall, dass man die Kosten nicht aufbringen kann, besteht die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Evtl. kommt bei Ihnen sog. Verfahrenskostenvorschuss in Betracht. Sprechen Sie es an!