Selbst wenn ein befristeter Vertrag schriftlich geschlossen wurde, bedeutet es oft nicht, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Beschäftigung nach Ende der Befristung hat.
Denn der Gesetzgeber akzeptiert die befristeten Arbeitsverhältnisse nur als Ausnahme. Da im Falle einer nicht gerechtfertigten Befristung schnelles Handeln wichtig ist, empfiehlt es sich, noch vor Ablauf der Befristung einen Spezialisten im Arbeitsrecht einzuschalten.
Will der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis entfristen, so ist innerhalb einer 3-Wochen-Frist nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages eine sogenannte Entfristungsklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben.
Das Gericht wird dann entscheiden, ob das Arbeitsverhältnis nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages weiter besteht und Sie einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung haben.