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Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem man sich über die wesentlichen Verhältnisse der Rechtsträger erkundigen kann, die am Handelsverkehr teilnehmen.

Im Internet ist die Auskunft aus dem Handelsregister hier möglich: www.handelsregister.de.

Die Eintragungen im Handelsregister erfolgen unter der Bezeichnung HRA (für Abteilung A) und HRB (für Abteilung B des Handelsregisters).

In die Abteilung A werden eingetragen z. B.

  • die Einzelkaufleute
  • die offenen Handelsgesellschaften (OHG)
  • sowie die Kommanditgesellschaften (KG).

Unter die Bezeichnung HRB fallen z. B.

  • die Aktiengesellschaften (AG)
  • die SE (Societas EuropaeaEuropäische Gesellschaft)
  • die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und UG haftungsbeschränkt).

Zuständig für das Führen der Handelsregister sind die Amtsgerichte des Ortes der Niederlassung der Firma bzw. des Sitzes des jeweiligen Rechtsträgers.

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