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Ist das Ende eines Arbeitsverhältnisses kalendermäßig bestimmt, handelt es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag.

Die Dauer des Arbeitsvertrages kann sich darüber hinaus aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergeben (Beispiel: Elternzeitvertretung). Auch solche Verträge sind befristete Arbeitsverträge.

Soll ein Arbeitsverhältnis befristet werden, so ist die obligatorische Schriftform zu beachten.

Für den Gesetzgeber steht der Schutz des Arbeitnehmers im Vordergrund. Unbefristete Verträge bieten dem Arbeitnehmer mehr Schutz. Daher ist der Abschluss eines befristeten Vertrages nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

So kann der Vertrag ohne besonderen Grund bis zur Dauer von zwei Jahren befristet werden. Beim Vorliegen eines besonderen Grundes ist eine längere Befristung möglich und im Einzelfall zu prüfen.

Beim Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages ist für den Arbeitgeber besondere Vorsicht geboten. Passieren beim Abschluss befristeter Verträge Fehler, so gehen diese zu Lasten des Arbeitgebers. Im Zweifel gilt der Arbeitsvertrag als unbefristet.

Arbeitsrechtliche Fragen: Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?

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