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Die Mietwagenfirmen vereinbaren oft mit ihren Kunden eine Selbstbeteiligung für den Fall eines Unfalls. Der Kunde muss also den Betrag i.H.v. der Selbstbeteiligung aus der eigenen Tasche zahlen, falls ein Unfall passiert. Weiter findet man in den AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) die Klausel, dass der Mieter des Wagens bei Unfall die Polizei zu rufen hat.

Wichtig!
Wenn Sie in mit einem Mietwagen in einen Unfall verwickelt sind, rufen Sie immer die Polizei, auch wenn die Situation für Sie völlig klar und der Schaden nicht allzu groß scheint. Denn ansonsten könnte die Mietwagenfirma von Ihnen nicht nur die Selbstbeteiligung, sondern die Zahlung des gesamten Schadens verlangen (so der Bundesgerichtshof).

Manchmal weigern sich die Polizeibeamten zu kommen, wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt. Bitte dokumentieren Sie, wann und mit wem Sie gesprochen haben (Datum, Urzeit, welche Polizeistation, welcher Beamter). Denn Sie sind derjenige, der das eventuell später beweisen muss.

Quelle: BGH, Urteil vom 02.12.2009 – XII ZR 117/08

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