Ab 1. Januar 2010 gelten die Änderungen im Erbrecht.
Bitte lassen Sie sich beraten, wenn erbrechtliche Themen für Sie relevant sind, die Neuerungen könnten wichtige Folgen für Sie haben.
Sehr wichtig ist z. B. die Änderung der Verjährungsfristen. In vielen Fällen wurde sie bei erbrechtlichen Ansprüchen von 30 auf 3 (!) Jahre verkürzt.