Am 1. August 2008 hat das Bundeszentralamt für Steuern mit der Zustellung der neuen persönlichen Steuer-Identifikationsnummer, kurz TIN (Taxification Identification Number), begonnen.
Bis zum 31.12.2008 erhält jeder Steuerpflichtige eine 11-stellige Nummer (Steuer-ID).
Die neue Steuer-ID ersetzt die bisherige Steuernummer, die für die Einkommensteuer verwendet wird.
Die neue Steuer-ID wird allen natürlichen Personen von Geburt an einmalig erteilt und gilt unverändert ein Leben lang bis maximal 20 Jahre nach dem Tod.
Die Steuer-Identifikationsnummer ist zukünftig bei allen Erklärungen, Mitteilungen und Anträgen gegenüber Finanzbehörden anzugeben.