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Am 09.12.2008 verkündete das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung: die Kürzung der Pendlerpauschale ist unwirksam.

Praktisch bedeutet das, dass die alte Pendlerpauschale rückwirkend ab 2007 wieder gilt.

Der Bürger kann in der Steuererklärung wieder die Entfernungspauschale absetzen.

Die nicht anerkannten Entfernungskilometer für das Jahr 2007 werden erstattet.

Wer in seiner Steuererklärung 2007 keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht hat, kann dies nunmehr seinem Finanzamt mitteilen.

Es muss eine Änderung der Steuerfestsetzung für 2007 und die Erstattung durch das Finanzamt erfolgen.

Die Bundesregierung kann nunmehr eine neue Regelung bzgl. der Kilometerpauschale treffen. Wie diese ausfällt, bleibt abzuwarten.

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