EU-Führerschein, Führerscheintourismus, Juni 2008
Am 26.06.2008 fiel ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Thema EU-Führerschein.
Danach sollen nur jene Bürger Führerscheine bekommen, die in dem betreffenden Mitgliedsstaat auch wohnen.
Die deutschen Behörden müssen also einen Führerschein aus einem anderen EU-Staat nicht anerkennen, wenn der Inhaber bei der Ausstellung eindeutig in Deutschland lebte, urteilte der Gerichtshof.
Im Dezember folgte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das besagt:
Deutsche können nicht mit Führerscheinen aus anderen EU-Staaten Auto fahren, wenn sie am Tag der Ausstellung der Fahrerlaubnis ihren Wohnsitz in Deutschland hatten. Sie können nachträglich in Deutschland zur MPU gebeten werden.