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Durch die GmbH-Reform wurden unter anderem die Vorschriften bzgl. der Frage, wer kein Geschäftsführer werden darf, erweitert.

Die Verurteilung wegen bestimmter Straftaten kann der Position eines Geschäftsführers entgegen stehen.

Zum Geschäftsführer kann also nicht mehr bestellt werden, wer gegen zentrale Bestimmungen des Wirtschaftsstrafrechts verstoßen hat.

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